Antrag auf Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets
Antragszeitraum
01.10.2024 - 31.10.2024
Ablauf & Fristen
Die Online-Antragstellung auf Rückerstattung des Deutschland-Semestertickets ist denkbar einfach:
- Du gehst auf "Hier Deinen Antrag stellen", füllst die mit einem Sternchen gekennzeichneten Pflichtfelder aus und schickst den Antrag ab. Im ersten Schritt ist es noch nicht notwendig, den Nachweis für den Antragsgrund mitzusenden.
- Anschliessend bekommst Du eine E-Mail an die angebene Mailadresse mit einem Link, den Du aktivieren musst. Bitte kontrolliere auch Deinen Spam-Ordner nach einer Mail von uns.
- Im weiteren Verlauf kannst Du Dich mit Deiner Mailadresse und dem Passwort einloggen und entweder fehlende Nachweise hochladen oder Dich über den Status der Antragsbearbeitung informieren.
- Auf jeden Fall muss bis zum Ende der Nachreichfrist der Nachweis hochgeladen worden sein.
- Sobald der Antrag vollständig ist (also inkl. Nachweise), wird dieser bearbeitet und der Betrag für das Semesterticket auf das aufgeführte Konto überwiesen.
Anträge auf Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets können jeweils gestellt werden
- für das Wintersemester:
Antragsfrist immer vom 1. - 31.10.
Frist für das Nachreichen der Nachweise bis zum 11.11. - für das Sommersemester:
Antragsfrist immer vom 1. - 30.04.
Frist für das Nachreichen der Nachweise bis zum 12.05.
Für alle angegebenen Gründe gilt die Nachweispflicht durch die*den Antragsteller*in. Unvollständige Anträge nach dem 11.11. bzw. 12.05. werden nicht erstattet.
Hinweis: einmal deaktivierte bundesweite Semestertickets können derzeit im jeweils aktuellen Semester nicht reaktiviert werden! Also einmal erstattet bedeutet keine Rückkaufoption im Laufe des Semesters und somit auch während der Ferien- und Urlaubszeit kein bundesweit gültiges Ticket.
Gründe für eine Rückerstattung des Semestertickets
Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip - alle müssen den Betrag im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bezahlen, daher ist es im Vergleich zu den regulären Zeitfahrkarten bzw. dem Upgrade auf ein Deutschlandticket sehr günstig.
Somit: auch für diejenigen unter Euch, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten.
Trotzdem können nicht immer alle das Semesterticket nutzen und sich daher, sofern eine der folgenden Antragsgründe zutrifft, den Betrag erstatten lassen:
- Auslandsaufenthalt auf Grund des Studiums für mind. 3 Monate im Antragssemester
- Doppelstudium an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Deutschlandsemestertickets
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung und Besitz des Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis sowie der zugehörigen Wertmarke
- Urlaubssemester
- gesundheitliche Situation, die eine Nutzung der öffentichen Verkehrsmittel für mind. 3 zusammenhängende Monate im laufenden Semester unmöglich macht
- Besitz des Landes-Ticket Hessens ohne nachweisliche Inanspruchnahme des Deutschland-Semestertickets
Wenn keiner der oben aufgeführten Gründe auf Dich zutrifft, kann das Deutschland-Semesterticket auch nicht erstattet werden.
Hinweis: Der Antragsgrund "gesundheitliche Situation" kann jederzeit während des laufenden Semesters und bis zum Semesterende gestellt werden. Wenn der Antrag außerhalb der regulären Fristen gestellt wird, nutze bitte folgendes Formular (pdf). Dann und auch nur dann wird noch ein Papierantrag akzeptiert.