FAQ
1. Ich brauche das Semesterticket nicht - gilt das auch als Antragsgrund?
Nein. Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip: alle zahlen relativ wenig für 6 Monate, alle können es nutzen und nur in wenigen Ausnahmefällen, wo es tatsächlich nicht nutzbar ist, kann es erstattet werden. Einfache Nichtnutzung (z.B. weil man gleich neben der Hochschule wohnt, grundsätzlich zu Fuß/ Fahrrad oder mit dem Auto unterwegs ist oder andere Gründe) sind kein Erstattungsgrund. Dafür gilt das Ticket ja bundesweit 24/7 und nicht nur auf dem Weg Wohnung - Hochschule - Wohnung und kann somit auch in der Freizeit genutzt werden.
2. Mir wurde mitgeteilt, dass meine Nachweise für den Antragsgrund nicht ausreichend oder passend sind - muss ich nun einen neuen Antrag stellen?
Nein, denn über "Mein Antrag" und dem Eingeben der Anmeldedaten kannst Du die Nachweise ändern und neue Nachweise hochladen. Bitte beachte dazu auch die Informationen zum Upload.
3. Kann ich noch Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets in Papierform stellen?
Nein. Einzige Ausnahme ist der Antragsgrund "gesundheitliche Situation" außerhalb der Antragsfrist im laufenden Semester. Dafür braucht es auch den entsprechenden Nachweis. Es erfolgt eine anteilige Erstattung des Semestertickets.