Antrag auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets
Im Falle einer Rückerstattung des RMV-Semestertickets ist KEIN Upgrade des Semestertickets auf ein Deutschlandticket möglich. Falls ein ÖPNV-Ticket benötigt wird, müsste dann ggf. ein reguläres Deutschlandticket zum Preis von aktuell 49 EUR gekauft werden.
Antragszeitraum
24.09.2023 - 31.10.2023
Ablauf & Fristen
Die Online-Antragstellung auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets ist denkbar einfach:
- Du gehst auf "Hier Deinen Antrag stellen", füllst die mit einem Sternchen gekennzeichneten Pflichtfelder aus und schickst den Antrag ab. Im ersten Schritt ist es noch nicht notwendig, den Nachweis für den Antragsgrund mitzusenden.
- Anschliessend bekommst Du eine E-Mail an die angebene Mailadresse mit einem Link, den Du aktivieren musst. Bitte kontrolliere auch Deinen Spam-Ordner nach einer Mail von uns.
- Im weiteren Verlauf kannst Du Dich mit Deiner Mailadresse und dem Passwort einloggen und entweder fehlende Nachweise hochladen oder Dich über den Status der Antragsbearbeitung informieren.
- Auf jeden Fall muss bis zum Ende der Nachreichfrist der Studienausweis im Original zugeschickt und der Nachweis hochgeladen worden sein.
- Sobald der Antrag vollständig ist (also inkl. Nachweise und Zusendung der CampusCard), wird dieser bearbeitet und der Betrag für das Semesterticket auf das aufgeführte Konto überwiesen.
Anträge auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets jeweils können gestellt werden
- für das Wintersemester:
Antragsfrist immer vom 1. - 31.10.
Frist für das Nachreichen der Nachweise sowie dem Zusenden der CampusCard bis zum 11.11. - für das Sommersemester:
Antragsfrist immer vom 1. - 30.04.
Frist für das Nachreichen der Nachweise sowie dem Zusenden der CampusCard bis zum 12.05.
Für alle angegebenen Gründe gilt die Nachweispflicht durch die*den Antragsteller*in. Unvollständige Anträge nach dem 11.11. bzw. 12.05. werden nicht erstattet.
Gründe für eine Rückerstattung des Semestertickets
Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip - alle müssen den Betrag im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bezahlen, daher ist es im Vergleich zu den regulären Zeitfahrkarten sehr günstig.
Auch für diejenigen unter Euch, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten.
Trotzdem können nicht immer alle das Semesterticket nutzen und sich daher, sofern eine der folgenden Antragsgründe zutrifft, den Betrag erstatten lassen:
- Auslandsaufenthalt auf Grund des Studiums für mind. 3 Monate im Antragssemester oder Praktikum bzw. Abschlussarbeit außerhalb dem Geltungsbereich des RMV-Semestertickets für mind. 3 Monate im Antragssemester
- Doppelstudium an zwei Hochschulen im Geltungsbereich des RMV-Semestertickets
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung und Besitz des Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis sowie der zugehörigen Wertmarke
- Urlaubssemester
- Promotion
- wenn die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind UND es keine Präsenzverpflichtungen an der Hochschule gibt UND der Wohnsitz sowie tatsächliche Aufenthaltsort sich außerhalb dem Geltungsbereich des RMV-Semestertickets befindet
- gesundheitliche Situation, die eine Nutzung der Verkehrsmittel des RMV für mind. 3 Monate im laufenden Semester unmöglich macht
- Besitz des Landes-Ticket Hessens (keine Job- oder Mobi-Tickets)
Wenn keiner der oben aufgeführten Gründe auf Dich zutrifft, kann das RMV-Semesterticket auch nicht erstattet werden.
Hinweis: Der Antragsgrund "gesundheitliche Situation" kann jederzeit während des laufenden Semesters gestellt werden, spätestens jedoch bis zum Ende der Antragsfrist im Folgesemester (31.10. bzw. 30.04.). Wenn der Antrag während der Online-Frist rückwirkend für das vergangene Semester oder außerhalb der regulären Fristen gestellt wird, nutze bitte folgendes Formular (pdf). Dann und auch nur dann wird noch ein Papierantrag akzeptiert.