Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:
- Bestätigung des International Office bzw. des Fachbereiches über eine mind. 3-monatige Abwesenheit im Antragssemester (in der Regel stellen diese eine Bescheinigung über das Antragssemester aus) oder
- Bestätigung der ausländischen Hochschule (englisch), sofern eine mind. 3-monatige Abwesenheit im Antragssemester in dem Dokument ausgewiesen ist und
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Hinweis: ein einmal deaktiviertes bundesweites Semestertickets kann im Laufes des Semesters nicht reaktiviert werden! Eine Erstattung des Semestertickets bedeutet somit auch kein Besitz eines bundesweit gültiges Tickets für den Nahverkehr während der Ferien- oder Urlaubszeiten in dem Antragssemester!
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:
- von der h_da: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und
- von der anderen Hochschule: Nachweis über den gezahlten Semesterbeitrag für das Antragssemester und die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule und
- Erklärung, dass bei der anderen Hochschule kein Antrag auf Rückerstattung des Deutschland-Semestertickets gestellt wird
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises samt zugehöriger Wertmarke (mind. noch 3 Monate gültig) und
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Hinweis: ein einmal deaktiviertes bundesweites Semestertickets kann im Laufes des Semesters nicht reaktiviert werden! Eine Erstattung des Semestertickets bedeutet somit auch kein Besitz eines bundesweit gültiges Tickets für den Nahverkehr während der Ferien- oder Urlaubszeiten in dem Antragssemester!
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit dem Eindruck "beurlaubt"
Achtung:
Falls der Eindruck "beurlaubt" nicht auf der Immatrikulationsbescheinigung steht, dann benötigt es eine Bestätigung des Student Service Center über das Urlaubssemester. Hier reicht auch eine E-Mail-Bestätigung - diese dann bitte als pdf mit uploaden.
Eine Studienverlaufsbescheinigung ist als Nachweis nicht ausreichend.
Hinweis: ein einmal deaktiviertes bundesweites Semestertickets kann im Laufes des Semesters nicht reaktiviert werden! Eine Erstattung des Semestertickets bedeutet somit auch kein Besitz eines bundesweit gültiges Tickets für den Nahverkehr während der Ferien- oder Urlaubszeiten in dem Antragssemester!
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:
- ärztliches Attest, welches genau dies belegt: eine gesundheitliche Situation, die eine Nutzung des Nahverkehrs über mindestens 3 Monate des jeweiligen Semesters unmöglich macht
(das Attest für die Beantragung eines Urlaubssemesters im SSC ist nicht ausreichend!) und
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Hinweis: ein einmal deaktiviertes bundesweites Semestertickets kann im Laufes des Semesters nicht reaktiviert werden! Eine Erstattung des Semestertickets bedeutet somit auch kein Besitz eines bundesweit gültiges Tickets für den Nahverkehr während der Ferien- oder Urlaubszeiten in dem Antragssemester!
Bitte laden Sie folgende Nachweise hoch:
- unterschriebenes Landes-Ticket Hessen und
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Hinweis: ein einmal deaktiviertes bundesweites Semestertickets kann im Laufes des Semesters nicht reaktiviert werden! Eine Erstattung des Semestertickets bedeutet somit auch kein Besitz eines bundesweit gültiges Tickets für den Nahverkehr während der Ferien- oder Urlaubszeiten in dem Antragssemester!